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Hebamme


 
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Glockenblume
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Anmeldungsdatum: 13.07.2007
Beiträge: 396
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 18.07.2007, 08:31    Titel: Hebamme Antworten mit Zitat

1. Vorsorge
Die meisten Schwangeren wissen über die Rolle der Hebamme während der Geburt und bei der Schwangerschaftsnachsorge Bescheid. Jedoch kann die Hebamme auch unter bestimmten Voraussetzungen bereits während der Schwangerschaft Vorsorgeuntersuchungen durchführen.

Diese Untersuchungen können von ihr vorgenommen werden, wenn keine Risikoschwangerschaft besteht und die Mutter sich in der Schwangerschaft wohl fühlt. Idealerweise arbeitet der behandelnde Gynäkologe eng mit einer Hebamme zusammen und die Vorsorgeuntersuchungen werden im Wechsel bei einem der beiden gemacht.

Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen, die in den Mutterpass eingetragen werden, kann die Hebamme unter anderem folgende Untersuchungen durchführen:
Überwachung der kindlichen Herztöne, der Lage und des Wachstums des Kindes
Gewichts- und Blutdruckkontrolle
Urin- und Blutuntersuchungen
Vaginale Untersuchungen (bei Bedarf)
Triple-Test (auf Wunsch)
Die Hebamme berät auch bei Fragen zu Schwangerschaftsbeschwerden, zur Ernährung, zur pränatalen Diagnostik, zur Wahl des Geburtsortes und rund um die Geburt.

Beobachtet die Hebamme bei ihren Untersuchungen Auffälligkeiten oder Abweichungen vom normalen Schwangerschaftsverlauf, so wird sie die Schwangere an einen Gynäkologen überweisen. Die Hebamme hilft auch bei Komplikationen, Beschwerden und Erkrankungen in der Schwangerschaft durch Homöopathie, Akupunktur und andere Methoden. Wichtig ist es in jedem Fall, dass Sie sich schon in der Schwangerschaft eine Hebamme für die Nachsorge suchen. Eine rechtzeitige Anmeldung und Kontaktaufnahme ist anzuraten, da Hebammen nur eine beschränkte Kapazität haben.

Sie können eine Hebamme beispielsweise durch Nachfragen in ihrer Geburtsklinik oder in einem Geburtshaus finden. Es gibt auch Hebammenverbände und -netzwerke, die Ihnen weiterhelfen können.

Hebammen führen für die werdenden Eltern auch Geburtsvorbereitungskurse durch. Eine rechtzeitige Anmeldung ist auch hier wichtig.

2. Geburt
Spätestens bei der Geburt lernt jede Schwangere eine Hebamme kennen. In Deutschland sind Ärzte dazu verpflichtet, eine Hebamme zur Geburt hinzuzuziehen (Hinzuziehungspflicht). Unter der Geburt überwacht die Hebamme den Geburtsverlauf. Sie kann der werdenden Mutter helfen, verschiedene Geburtspositionen einzunehmen und ihr die geburtserleichternden Hilfsmittel zeigen. Sie unterstützt durch Anleitung zur richtigen Atemtechnik und kann durch Massage Erleichterung verschaffen. Zwischen den Wehen hilft sie der Schwangeren sich zu entspannen. Darüber hinaus berät sie über schmerzstillende Mittel oder Behandlungsmethoden, wie beispielsweise Akupunktur und Homöopathie.

Ist in der Austreibungsphase ein Dammschnitt nötig, so kann die Hebamme diesen durchführen und auch wieder nähen. Findet die Entbindung in einer Klinik statt, so wird diesen medizinischen Eingriff ein Arzt durchführen. Bei Hausgeburten oder im Geburtshaus begleiten meist zwei Hebammen die Geburt und versorgen Mutter und Kind nach der Geburt.

3. Nachsorge
Die Mutter hat bis zu zehn Tage nach der Geburt Anspruch auf Nachsorge durch eine Hebamme. Der Anspruch besteht auch zu Hause nach mehrtägigem Klinikaufenthalt. Bei Still-Problemen darf die Mutter die ganze Zeit Hebammenhilfe nutzen. Bei bestimmten Beschwerden besteht bis zu acht Wochen nach der Geburt Anspruch auf 16 weitere zusätzliche Hebammen-Besuche. Erkundigen Sie sich vorab aber genau bei Ihrer Kasse oder Versicherung, welche Kosten sie übernehmen.

Bei einer Klinikentbindung wird die junge Mutter durch die Krankenschwestern und Ärzte der Wochenstation medizinisch versorgt. Bei einer Hausgeburt, einer ambulanten Geburt oder bei einer Entbindung im Geburtshaus kommt die Hebamme die ersten 10 Tage regelmäßig und überprüft die gesundheitliche Verfassung des Neugeborenen. Sie kontrolliert Temperatur, Gewicht, Atmung, Hautfarbe, Ausscheidungen und die Heilung des Nabels. Einen Guthrie-Test aus Fersenblut wird sie ungefähr am 5. Tag nach der Geburt durchführen.

Bei der Nachsorge der Mutter prüft die Hebamme die Rückbildung der Gebärmutter und untersucht den Heilungsprozess einer eventuell vorhandenen Dammnaht. Sie unterweist die Wöchnerin auch in Übungen zur Rückbildung und Festigung des Beckenbodens. Die Hebamme kann auch bei Stillproblemen, Ernährungsfragen und Fragen zur Babypflege beraten. Hebammen haben auch immer sehr gute Tipps zur Beruhigung des Neugeborenen, beispielsweise bei Blähungen.

Quelle www.schwangerschaft.medhost.de
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